Schule

Schule

Der Religionsunterricht ist gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen. Seine Erteilung erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften.

Im Gebiet des Evangelischen Kirchenkreises Münster ist das Schulreferat gemeinsam mit dem Bezirksbeauftragten für den Religionsunterricht an Berufskollegs kirchlicher Ansprechpartner.

Bei formalen und inhaltlichen Fragen, die mit der Erteilung des Religionsunterrichtes zusammenhängen, sind wir da für alle Schulen, Lehrkräfte, Schulträger, Schulämter, Fachseminare und Schuldezernate der Bezirksregierung.

Im Zentrum steht die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Religionslehrer*innen sowie der kirchlichen Lehrkräfte bei der Planung und Durchführung des Unterrichts.

Dies geschieht durch religionspädagogische Fortbildungsangebote, Medien- und Materialangebote, persönliche Beratung und Vernetzung.

Fortbildungen

Unsere regionalen Fortbildungen finden Sie hier:

 

Die Fortbildungen des Pädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche von Westfalen finden Sie hier:

Beratung

Sie haben rechtliche Fragen zum Religionsunterricht, möchten Ihre Rolle als Religionslehrkraft reflektieren oder kommen mit einem Projekt oder Unterrichtsvorhaben nicht weiter?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.

 

Lehrberechtigung
Evangelische Religionslehre

Zur Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichts braucht es neben der staatlichen Lehramtsausbildung die kirchliche Beauftragung. Alle Informationen zur Vokation finden Sie hier:

Religionslehrer*innen werden gebraucht. Haben Sie Interesse, eine Zusatzqualifikation zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre zu erwerben?

Ökumenischer Facharbeits­wettbewerb Religion

Facharbeiten und Projektarbeiten zählen nach wie vor zu den festen Bestandteilen der Qualifikationsphase für das Abitur. Regelmäßig werden auch eine Reihe von Arbeiten in den Fächern oder mit Bezug zu den Inhalten der Fächer Evangelische und Katholische Religionslehre angefertigt.

Der jährlich angebotene Ökumenische Facharbeitswettbewerb Religion möchte das Interesse an solchen Arbeiten stärken und herausragende Arbeiten besonders würdigen.

Träger des Wettbewerbs

Der Wettbewerb wird in einer Kooperation von Evangelisch-Theologischer und Katholisch-Theologischer Fakultät der WWU Münster, der katholisch-sozialen Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster, der Evangelischen Kirche von Westfalen und dem Bischöflichen Generalvikariat Münster in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster durchgeführt.

Teilnahme

Betreuende Lehrkräfte reichen mit ‚gut‘ oder ‚sehr gut‘ benotete Fach- oder Projektarbeiten ein. Der Einsendeschluss liegt in der Regel im April/Mai eines Jahres. Der Abgabetermin für den diesjährigen Wettbewerb ist der
2. Mai 2023.

Die Arbeiten sind als Kopie (ohne Korrekturanmerkungen und Benotung) und digital (als CD oder per Mail) einzureichen bei:

Westfälische Wilhelms-Universität
Institut für Katholische Theologie und Didaktik
Robert-Koch-Str. 40
48149 Münster
Tel. 0251 8329220

Facharbeitsakademie

Bis zu 30 Verfasser*innen werden zu einer Schülerakademie eingeladen. Die Akademie bietet anhand eines aktuellen theologischen und gesellschaftsrelevanten Themas Einblicke in Formen und Inhalte theologischen Arbeitens, außerdem Austausch mit Mitschüler*innen wie auch Wissenschaftler*innen.

Im Rahmen der Akademie findet die Preisverleihung statt.

Die eingereichten Facharbeiten müssen keinen Bezug zum Thema der Facharbeitsakademie haben.

Fortbildung für die begleitenden Lehrerkräfte

Am letzten Tag der Facharbeitsakademie findet eine Fortbildungsveranstaltung statt, die insbesondere für diejenigen Lehrkräfte angeboten wird, die Arbeiten eingereicht haben. Anschließend an die Fortbildung sind die Kolleg*innen eingeladen, an der Preisverleihung teilzunehmen.

Jugend- und Bildungswerk

Das Schulreferat ist Teil des Jugend- und Bildungswerkes, einer Einrichtung des Evangelischen Kirchenkreises Münster.

In ihm sind alle Arbeitsfelder rund um religiöse Bildung zusammengefasst: Kinder- und Jugendarbeit, Schule und Schulpfarrämter, Konfirmand*innen-Arbeit, Erwachsenenbildung, Frauen- und Männerarbeit und die Geflüchtetenarbeit.