Der Superintendent
leitet in gemeinsamer Verantwortung mit den Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes den Kirchenkreis.
Der Superintendent hat dabei auch die Aufgabe, die Evangelische Kirche nach außen zu vertreten.
Er ist Dienstvorgesetzter der Pfarrer*innen und kirchlichen Mitarbeitenden, die dem Kirchenkreis direkt unterstehen.
In der Superintendentur laufen alle Fäden des Kirchenkreises zusammen.