Die
Förderkriterien:
Die Stiftung fördert Projekte grundsätzlich nur anteilig.
Förderzeitraum für den Themenschwerpunkt Kirche mit Kindern und Jugendlichen:
frühest möglicher Projektstart ist: 01.01.2023,
spätester Projektstart ist 31.12.2024.
Abgabefrist: 31.07.2023
Antragsentscheidung: bis 30.9.2023
Unterlagen müssen enthalten: Projektbeschreibung, Zeitplan, Kosten- und Finanzierungsplan inklusive Einnahmen und Eigenmitteln
Antragsadresse:
Stiftung Ev. Kirchenkreis Münster,
Dr. Heike Plaß,
An der Apostelkirche 3,
48143 Münster
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Das erleichtert die Zuordnung und Weiterleitung der Anträge.
Ja, frühester Projektbeginn ist 1. Januar 2023.
Im Falle einer Förderung verpflichten sich die Geförderten, auf die Unterstützung der Stiftung in geeigneter Form hinzuweisen. Nach Projektende ist eine detaillierte Abrechnung samt Mediendokumentation einzureichen.
Eigenmittel sind z.B. Haushaltsmittel der Gemeinde, Einnahmen, Spenden.
Hier soll eine realistische Einschätzung z.B. von Eintrittsgeld genannt werden.
Foto: Bertold Fernkorn
Ich engagiere mich für die Stiftung Evangelischer Kirchenkreis Münster …
…weil wir mit der Stiftung unseren Mitgliedern eine wirklich nachhaltige Unterstützungsform anbieten können.
Marlies Beckemeyer
stellvertretende Verwaltungsleiterin