Die
Förderkriterien:
Die Stiftung fördert Projekte grundsätzlich nur anteilig.
Förderzeitraum für den Themenschwerpunkt Neue kirchliche Veranstaltungsformate:
Frühester Projektstart ist: 01.03.2026
Spätester Projektstart ist: 01.12.2027
Abgabefrist für Anträge: 31.07.2026
Antragsentscheidung: bis 30.09.2026
Die Unterlagen müssen enthalten:
Projektbeschreibung, Zeitplan, Kosten- und Finanzierungsplan inklusive Einnahmen und Eigenmitteln.
Anträge bitte ausschließlich per E-Mail in einem PDF-Dokument an:
Stiftung Evangelischer Kirchenkreis Münster
An der Apostelkirche 3
48143 Münster
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Das erleichtert die Zuordnung und Weiterleitung der Anträge.
Nein. Es ist nur möglich, dass für Projekte, die vor der Vergabeentscheidung beginnen, ein vorgezogener Maßnahmebeginn mit beantragt wird.
Im Falle einer Förderung verpflichten sich die Geförderten, auf die Unterstützung der Stiftung in geeigneter Form hinzuweisen. Nach Projektende ist eine detaillierte Abrechnung samt Mediendokumentation einzureichen.
Eigenmittel sind z.B. Haushaltsmittel der Gemeinde, Einnahmen, Spenden.
Hier soll eine realistische Einschätzung z.B. von Eintrittsgeld genannt werden.
Foto: Bertold Fernkorn
Ich engagiere mich für die Stiftung Evangelischer Kirchenkreis Münster …
…weil wir mit der Stiftung unseren Mitgliedern eine wirklich nachhaltige Unterstützungsform anbieten können.
Marlies Beckemeyer