Förderung beantragen

Die
Förder­kriter­ien:

Die Stiftung fördert Projekte grundsätzlich nur anteilig.
Förderzeitraum für den Themenschwerpunkt Kirche mit Kindern und Jugendlichen:
frühest möglicher Projektstart ist: 01.01.2023,
spätester Projektstart ist 31.12.2024.

Abgabefrist: 31.07.2023
Antragsentscheidung: bis 30.9.2023

Unterlagen müssen enthalten: Projektbeschreibung, Zeitplan, Kosten- und Finanzierungsplan inklusive Einnahmen und Eigenmitteln

Antragsadresse:

Stiftung Ev. Kirchenkreis Münster,
Dr. Heike Plaß,
An der Apostelkirche 3,
48143 Münster

oder per E-Mail:
(pro Antrag nur eine komplette pdf-Datei)

Antragsformular

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Das erleichtert die Zuordnung und Weiterleitung der Anträge.

Ja, frühester Projektbeginn ist 1. Januar 2023.

Im Falle einer Förderung verpflichten sich die Geförderten, auf die Unterstützung der Stiftung in geeigneter Form hinzuweisen. Nach Projektende ist eine detaillierte Abrechnung samt Mediendokumentation einzureichen.

Eigenmittel sind z.B. Haushaltsmittel der Gemeinde, Einnahmen, Spenden.

Hier soll eine realistische Einschätzung z.B. von Eintrittsgeld genannt werden.

Foto: Bertold Fernkorn

Ich engagiere mich für die Stiftung Evangelischer Kirchenkreis Münster …

…weil wir mit der Stiftung unseren Mitgliedern eine wirklich nachhaltige Unterstützungsform anbieten können.

Marlies Beckemeyer
stellvertretende Verwaltungsleiterin