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„Abschiebungen sind legal, aber nicht immer legitim“ – Benedikt Kern vom Netzwerk Kirchenasyl warnt vor Scheindebatten über Migration und Asylrecht

Zuverlässiger Begleiter der Kirchengemeinden in Sachen Kirchenasyl: Benedikt Kern. Foto: privat

Münster. In den letzten Wochen hat die evangelische Kirchenzeitung UNSERE KIRCHE in einer Serie Ehrenamtliche vorgestellt, die sich in verschiedenen Gemeinden des Kirchenkreises Münster für Asylsuchende eingesetzt haben, welche im Kirchenasyl einen sicheren Hafen auf Zeit finden konnten. In dieser letzten Folge geht es um die Arbeit des Ökumenisches Netzwerks Kirchenasyl in der Kirche in NRW und um das Netzwerk Kirchenasyl Münster. Wie sieht ihre Arbeit aus, und wie unterstützen sie die Kirchengemeinden vor Ort? Und wie ist die grundsätzliche, oft emotional und kontrovers geführte Debatte um Migration im Allgemeinen und das Kirchenasyl im Besonderen einzuordnen? Darüber sprach der Journalist und Autor der Serie Gerd Felder mit dem katholischen Theologen Benedikt Kern, der für beide Netzwerke arbeitet.

Herr Kern, wie kam es zur Gründung des Ökumenischen Netzwerks Kirchenasyl in der Kirche in NRW?

Das Ökumenische Netzwerk Kirchenasyl in der Kirche in NRW gibt es seit 1994. Hintergrund war, dass man die Praxis in NRW institutionell fördern wollte, indem man den Kirchengemeinden in rechtlichen und praktischen Fragen zur Seite steht. Das Netzwerk Kirchenasyl Münster wurde 2015 in Münster gegründet, als die Zahl der Abschiebungen stark anstieg. Auf lokaler Ebene schlossen sich Vertreter der beiden großen Kirchen, Engagierte aus den Gemeinden und mögliche Unterstützer von Asylsuchenden zusammen, um für Gemeinden in Münster und im Münsterland Ansprechpartner zu sein.

Wie sehen die rechtliche Struktur und die Mitgliederzahlen aus?

Das Ökumenische Netzwerk in NRW ist ein eingetragener Verein und zählt 80 Mitglieder, darunter 15 in der aktiven Arbeit. Es gibt Geschäftsstellen in Köln und Münster. In Köln arbeiten drei Kollegen, in Münster bin ich alleine. Das überkonfessionelle Netzwerk ist nicht explizit kirchlich, sondern wahrt eine kritische Distanz zu den Kirchenleitungen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, aber die meisten Engagierten sind kirchlich gebunden. Das Netzwerk in Münster ist ein freiwilliger Zusammenschluss ohne Vereinsstruktur, und die zehn Engagierten treffen sich alle sechs Wochen. Ich selbst bin seit 2015 engagiert beim Netzwerk Münster und seit 2017 beim Netzwerk NRW.

Worum geht es beim Kirchenasyl?

Das Kirchenasyl ist eine Praxis, die sich aus gutem Grund in einem Graubereich bewegt, aber auch gerade deshalb ein kreativer Ort, weil viele Dinge nicht geregelt sind. Es gibt keine Regelung zum Kirchenasyl im Asylgesetz, und es ist auch nicht in der Verfassung festgeschrieben, sondern der Staat respektiert hier die Freiheit der Kirchen. Das bedeutet zugleich, dass es eine Praxis darstellt, die von den Kirchen gegen die Behörden erkämpft werden muss und darüber hinaus auch innerkirchlich ein umkämpftes Feld ist, bei dem es immer auch Einwände und Bedenken gibt, vor allem mit dem Vorwurf, dass das Kirchenasyl den Sozial- und Rechtsstaat aushebele.

Was passiert bei einem Kirchenasyl?

Auch wenn es keinen staatkirchlichen Vertrag gibt, so existiert doch seit 2015 eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den beiden großen Kirchen, dass der Staat das Kirchenasyl prinzipiell toleriert. Die jeweilige Kirchengemeinde, die Kirchenasyl gewähren will, soll nachweisen, was ihre Motivation ist. In einem Dossier muss sie die Gründe umfassend aufführen und die Härte des Falles benennen, wenn eine Abschiebung durchgeführt würde. Dieses Dossier geht ans BAMF, das anschließend prüft, ob es sich um eine inhumane Härte handelt.

Können Sie Beispiele für solche Härtefälle nennen?

Bei vielen Kirchenasyl-Fällen handelt es sich um Flüchtlinge, die in Rumänien, Bulgarien oder Kroatien zuerst EU-Boden betreten haben, also sogenannte „Dublin-Fälle“. In diesen Ländern aber sind die sozialen Rahmenbedingungen so schlecht, dass den Betroffenen tatsächlich eine inhumane Härte daraus entstehen würde, wenn sie dorthin abgeschoben würden. Im letzten Jahr habe ich mich auf einer Recherchereise in Bulgarien selbst davon überzeugen können, dass die Geflüchteten zwar anerkannt werden, aber keine medizinische Versorgung und keine legale Arbeitsmöglichkeit erhalten. Stattdessen werden sie in die organisierte Perspektivlosigkeit entlassen. Nach deutschem Recht muss ein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden, wenn eine Dublin-Abschiebung nicht innerhalb von sechs Monaten stattgefunden hat. Das Kirchenasyl ist der Versuch, zu erwirken, dass diese Frist von sechs Monaten in einem konkreten Fall erreicht wird. Unabhängig von dieser Frist aber kann das BAMF auch bei einer besonderen Konstellation den sogenannten „Selbsteintritt“ beschließen, das heißt, es kann entscheiden, dass das nationale Asylverfahren eingesetzt wird. Das ist zum Beispiel in großem Stil bei den aus Ungarn Ankommenden im Jahr 2015 geschehen.

Wie oft hat das BAMF die von den Gemeinden vorgelegten Dossiers akzeptiert?

Am Anfang war das sehr erfolgreich, denn in 80 Prozent der Fälle wurde entschieden, dass eine Abschiebung inhuman sei und ein Selbsteintritt gewährt werde. Inzwischen ist die Qualitätsbeurteilung der Dossiers in eine andere Abteilung des BAMF, nämlich in die Dublin-Abteilung, zurückverlegt worden, und so werden seit 2017 alle Dossiers entweder gar nicht bearbeitet oder abgelehnt. Das BAMF hält seitdem stur an den ursprünglichen Entscheidungen fest, die Betroffenen abschieben zu lassen. Wir überbrücken also im Dissens mit dem BAMF die sechsmonatige Frist.

Es gibt inzwischen viel mehr Fälle von Kirchenasyl, und das ruft immer heftigere Kritik aus der Politik hervor, das Kirchenasyl werde zu weit ausgedehnt und das geltende Recht damit ausgehöhlt. Wie stehen Sie dazu?

Richtig ist: Die Debatte hat sich zugespitzt, und es hat im Jahr 2024 rund 2300 Fälle von Kirchenasyl bundesweit gegeben. Aber die Argumente, die vorgebracht werden, sind absurd, denn bei stark steigenden Abschiebe-Zahlen – bundesweit zuletzt 20000 – steigt naturgemäß auch die Zahl der Kirchenasyl-Fälle. Wenn man aber berücksichtigt, dass sie nur acht Prozent aller gescheiterten Abschiebungen ausmachen, dann ist das eine geringe Zahl. Im Jahr 2024 gab es in Nordrhein-Westfalen 900 Kirchenasyle, von denen sehr viele sehr kurz waren. Das hängt auch damit zusammen, dass die Ausländerbehörden oft ganz kurzfristig Abschiebungen ankündigten, häufig knapp vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist.

Das Dublin-Verfahren, das eigentlich nie richtig funktioniert hat, sorgt ja dafür, dass Deutschland nie zuerst von Flüchtlingen erreicht werden kann….

Das ist völlig richtig. Die EU übernimmt ganz einfach keine Verantwortung. Das Ziel war immer, dass Mittel- und Nordeuropa flüchtlingsfrei gehalten werden sollten. Durch das Dublin-Verfahren kommt es dazu, dass Deutschland in andere EU-Staaten abschiebt und andere EU-Staaten umgekehrt nach Deutschland. Das ist beinahe ein Nullsummenspiel und ein absurder Verschiebebahnhof.

Kommen wir zurück zu Ihren Aktivitäten. Sie machen doch häufiger größere Informationsveranstaltungen für Kirchengemeinden?

Ja, denn es ist besser, wenn eine Gemeinde darauf vorbereitet ist, wenn sich jemand hilfesuchend an sie wendet. Nicht jede Gemeinde kann oder muss ein Kirchenasyl betreuen beziehungsweise einrichten. Vor allem muss man eine solch weitreichende Entscheidung auf einer überzeugten Grundlage fällen können. Warum und in welchen Fällen kommt es zu einem Kirchenasyl, und welche praktischen Abläufe gibt es, was bedeutet das für uns theologisch? Dazu machen wir den Gemeinden, die manchmal mit viel anderem beschäftigt sind, Informations- und Hilfsangebote.

Was können Sie machen, wenn es zu einem Kirchenasyl gekommen ist?

Wir begleiten die betreffende Gemeinde und nehmen ihr Formalitäten im Umgang mit den Behörden ab. Wir schreiben auch die bereits erwähnten Dossiers für die Gemeinden. Darüber hinaus sind wir bereit, durch Informationen und Diskussionen mit Kritikern des Kirchenasyls ins Gespräch zu kommen.

Die Behörden in Münster gelten als sehr kooperativ im Umgang, oder?

Die kommunalen Behörden in Münster sind immer kooperativ, aber wir haben auch viel mit den Landesunterkünften, etwa der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Gremmendorf und der dort zuständigen Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld zu tun, und gerade letztere ist nicht gerade kirchenasyl-freundlich eingestellt. In einem bestimmten Fall von Kirchenasyl hatte sie beispielsweise mit einer Räumung gedroht, die dann im letzten Moment vermieden werden konnte. Das Thema „Kirchenasyl“ enthält zweifelsohne Konfliktstoff.

Noch mal nachgefragt: Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass es zu viele Fälle von Kirchenasyl gibt? Wird aus Ihrer Sicht jedes Kirchenasyl genau geprüft?

Die Diskussion über Obergrenzen, wie viele Fälle von Kirchenasyl legitim sind und wie viele nicht, halte ich für eine Scheindebatte. Man muss eher darüber reden, wie legitim es ist, dass es so viele Abschiebungen geben soll. Abschiebungen sind legal, aber nicht legitim, und wir orientieren uns am Kriterium der Legitimität. Insofern setzt das Kirchenasyl tatsächlich geltendes Recht außer Kraft, denn es ist ein Akt des zivilen Ungehorsams. Wenn etwa eine Familie auseinandergerissen wird, indem der Vater oder der Sohn in inhumane Verhältnisse zurückgeschickt wird, betrachten wir ein Kirchenasyl als angemessen und gerechtfertigt. Biblisch betrachtet, hat Jesus uns vorgemacht, wie man mit dem Gesetz umzugehen hat: Als seine Jünger am Sabbat Ähren ausreißen, weisen die Pharisäer ihn darauf hin, dass man am Sabbat nicht arbeiten darf. Daraufhin antwortet Jesus: „Der Sabbat ist um des Menschen willen da und nicht der Mensch um des Sabbats willen.“ Dreh- und Angelpunkt ist also: Wenn das Gesetz absolute Geltung beansprucht, wird es despotisch. Mit anderen Worten: Das Leben eines Betroffenen zählt mehr als die gesetzliche Regelung, und man muss den konkreten Fall daran messen, ob etwas dem Leben dient.

Mit anderen Worten: Sie sehen die gesetzlichen Regelungen kritisch?

Im bestehenden Asylsystem werden Menschen entmenschlicht und entrechtet, und deshalb bewerten wir als Christen unsere solidarische Position höher als das bestehende Recht. Das Kirchenasyl ist deshalb ein so wichtiger Schutzraum, weil dadurch eine Form der Humanität möglich ist, die im System eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Es stellt eine politische Praxis im konkreten Einzelfall dar, welche die derzeitige Form des Grenzregimes in Frage stellt.

Wo ist für Sie die Grenze, ein Kirchenasyl einzurichten oder nicht? Allen zu helfen, ist ja sicherlich schwierig.

Die Grenze ist, ob eine Gemeinde willens ist, ein Kirchenasyl einzurichten und zu begleiten. Das ist in jedem einzelnen Fall eine exemplarische Praxis, denn man kann nicht das Dublin-Verfahren als ganzes aushebeln. In einem konkreten Fall Solidarität zu praktizieren, das bedeutet zugleich, in anderen Fällen nicht zu helfen. Im biblischen Gleichnis vom barmherzigen Samariter bezieht sich sein gutes Werk auch auf einen konkreten Fall. Es gibt keine Rezeptur dafür, was eine Konstellation für ein Kirchenasyl ist und was nicht; letztlich bleibt das immer eine ungerechte Entscheidung. Aber es ist besser, einen zu schützen als keinen. 2300 Fälle von Kirchenasyl bundesweit sind ein politischer Indikator dafür, dass wir politisch ein großes Problem haben.

Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung ein?

Die Abschottung Europas und Deutschlands hat zugenommen, die Asylanträge gehen zurück, und die Zahl der Abschiebungen ist gestiegen. Es ist politisch opportun, dass man positiv über Abschiebungen redet. Damit wird derzeit massiv Politik gemacht. Wir haben momentan zehn bis 20 Anfragen nach Kirchenasyl am Tag, denen wie natürlich allen nachkommen können. Das macht aber sichtbar, wie groß die Not ist. Ich gehe nicht davon aus, dass die Situation sich in absehbarer Zeit entspannen wird. Und das in einer Zeit, in der es in den Kirchen weniger Geld und weniger Engagierte und stattdessen viele Strukturdiskussionen gibt. Wenn Strukturen aber diktieren, dass man weniger Solidarität leben kann, steht man auf verlorenem Posten.

In der öffentlichen Diskussion wird oft der Eindruck erweckt, als wäre die Migration unser größtes Problem, und wenn wir dieses Problem gelöst hätten, wären zugleich alle anderen Probleme auch gelöst. Wie sehen Sie das?

Die Migration als größtes Problem zu betrachten, ist eine egomane Sichtweise. Viele Menschen kamen und kommen nach hier, weil die globale Situation mit vielen gewaltsamen Auseinandersetzungen und Kriegen so schlimm ist; man denke nur an die vielen hausgemachten Probleme durch deutsche Waffendeals mit der Türkei und Saudi-Arabien. Darüber hinaus wird die Fluchtursache Klimawandel und Verarmung noch viel virulenter werden. Solange solche Probleme verschärft werden, wird man für Migration keine Lösung finden. Notleidende und schutzsuchende Menschen migrieren, auch wenn die Zäune noch so hoch sind und sogar wenn sie nur 30 Prozent Überlebenschance auf der Flucht haben. Verschärfungen des Asylrechts und ein Zurückfahren des Flüchtlingsschutzes befürworten inzwischen alle Parteien; das Schielen auf die AFD ist dabei nur ein Ablenkungsmanöver. Gerade deshalb sind die Kirchen heute aufgefordert, die Fahne des Flüchtlingsschutzes hochzuhalten, weil sie kein national geprägtes Menschenbild vertreten.