Bielefeld, 27. November 2024 – Ein Meilenstein für die Partizipation junger Menschen in der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde heute auf der Landessynode in Bielefeld gesetzt: Das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz (KJVG) wurde mit großer Mehrheit verabschiedet!
“Auf den heutigen Tag haben viele junge Menschen hingearbeitet”, führte David Stade aus Vlotho, langjähriges Mitglied der bisherigen Jugendkammer der EKvW, an. Die Jugendarbeit der Landeskirche feiert nach einer längeren Entwicklungsphase diesen wichtigen Schritt in Richtung einer partizipativen Kirche der Zukunft.
Kinder- und Jugendarbeit ist seit Jahrzehnten ein Schwerpunkt der evangelischen Kirche und an vielen Stellen wurden bereits Weichen zu Selbständigkeit gestellt. Mit dem KJVG erhalten Kinder und Jugendliche jedoch nun erstmals flächendeckend eine verbindliche Struktur, um ihre Jugendarbeit eigenständig gestalten zu können. Es bietet jungen Menschen klare Befugnisse und die Möglichkeit, aktiv Entscheidungen zu treffen sowie Einfluss auf die kirchliche Arbeit zu nehmen.
Diese Weiterentwicklung ist ein riesiger Schritt nach vorne, der die zentrale Rolle von jungen Menschen als Gestaltende und nicht nur als Teilnehmende der Kirche unterstreicht. Für die Evangelische Jugend von Westfalen bedeutet das Gesetz eine lang ersehnte Anerkennung: “Wir als junge Menschen werden gesehen und gehört, das hat uns die Abstimmung heute gezeigt. Es ist schön, dass Kirche auch ein Ort für junge Menschen ist und bleiben kann. Wir freuen uns total, unsere Ideen umzusetzen und gemeinsam mit vielen Bekannten, aber auch neuen Gesichtern aktiv zu werden und etwas Neues auf den Weg zu bringen”, sagten Marie Bienefeld und Hannah Skrzypczak, Mitglieder der Evangelischen Jugendversammlung in Westfalen.
Das KJVG stärkt junge Menschen nicht nur auf lokaler Ebene, sondern auch in den Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene. Die Evangelische Kirche von Westfalen sendet damit ein deutliches Signal: Eigenständige Jugendmitwirkung ist kein optionales Extra, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil kirchlicher Entscheidungsstrukturen. Dies wird nicht nur die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in der Kirche stärken, sondern auch langfristig die Zukunftsfähigkeit der Kirche kräftigen.
Die Evangelische Jugend von Westfalen ist bereit, diese Verantwortung zu übernehmen und aktiv bei der Gestaltung der Kirche der Zukunft mitzuwirken. „Das Gesetz ist wie das Öffnen einer Tür! Jetzt liegt es an uns allen, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und Kirche noch offener, partizipativer und lebendiger zu machen“, so Landesjugendpfarrer Uhlstein. Das heute verabschiedete Gesetz schafft dafür die dringend benötigte Grundlage und stellt sicher, dass junge Menschen in eigenen Gremien mitreden, mitentscheiden und mitgestalten können.
Der Jugendverband “Evangelische Jugend von Westfalen” ist der Zusammenschluss aller im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) Engagierter für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zu den Mitgliedern gehören die Jugendarbeit der Kirchenkreise und Gemeinden der EKvW und die Jugendverbände CVJM (Christlicher Verein Junger Menschen – Westbund), VCP (Verband Christlicher Pfadfinder*innen), EC (Entschieden für Christus), landeskirchliche Einrichtungen (Amt für Jugendarbeit, Dienst an Schulen etc.) innerhalb der räumlichen Grenzen der EKvW. Die Evangelische Jugend von Westfalen erreicht mit ihrer Arbeit mehr als 150.000 Kindern und Jugendlichen in ganz Westfalen.