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Stellungnahme der Kirchlichen Hochschule Wuppertal zum Beschluss der Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland

KiHo-Rektor Prof. Dr. Markus Mühling: „Wir begrüßen den Beschluss der Landessynode. Er gibt uns die Chance, die Zukunft der KiHo mitzugestalten und unsere Expertise in Forschung und Lehre als wissenschaftliche Hochschule in den Entwicklungsprozess eines theologischen Bildungscampus einzubringen“. Foto: KiHo Wuppertal

Wuppertal. Der Aufbau eines theologischen Bildungscampus in Wuppertal soll geprüft und die Kirchliche Hochschule (KiHo) Wuppertal grundlegend reformiert werden. Diese richtungsweisende Entscheidung hat die außerordentliche Landesynode der Ev. Kirche im Rheinland am 11. Juni 2024 mit großer Mehrheit getroffen.

„Wir begrüßen den Beschluss der Landessynode“, sagt KiHo-Rektor Prof. Dr. Markus Mühling. „Er gibt uns die Chance, die Zukunft der KiHo mitzugestalten und unsere Expertise in Forschung und Lehre als wissenschaftliche Hochschule in den Entwicklungsprozess eines theologischen Bildungscampus einzubringen.“ Mögliche Zielgruppen des Bildungscampus sollen laut Synodalbeschluss beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende, Studierende sowie theologische Interessierte sein. Ausdrücklich nennt der Beschluss auch die theologische Forschung, die die KiHo Wuppertal weiterhin im Promotions- und Habilitationsbereich betreibt.

„Die KiHo muss sich grundlegend verändern, weil sich Kirche und Gesellschaft verändern.”

Die Kirchenleitung hatte der Synode vier Optionen zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Die Synode entschied sich nach intensiver Debatte für eine modifizierte Version der Option 4 und vergab einen entsprechenden Prüfauftrag an eine Steuerungsgruppe, die ihr erstes Ergebnis der Synode im Februar 2025 präsentieren soll. Sie soll zudem Vorschläge erarbeiten, unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen die inhaltlichen Ziele erreicht werden können.

„Entscheidend wird in den kommenden Wochen und Monaten sein, das Profil einer Forschung und Lehre betreibenden KiHo in einem theologischen Bildungscampus Auf dem Heiligen Berg zu entwickeln und dabei zugleich einen hohen Anteil des derzeit aufgebrachten Finanzvolumens einzusparen“, sagt Mühling. „Wir werden dazu Vorschläge einbringen. Die KiHo muss sich grundlegend verändern, weil sich Kirche und Gesellschaft verändern.“

Es gehe um nichts weniger als um die Zukunftsfähigkeit der Evangelischen Kirche selbst und um ihre Personalentwicklung, betont der Rektor. „Dazu zählt auch die Gewinnung von Pfarrerinnen und Pfarrern für ihre Gemeinden in enger Verzahnung mit anderen Berufsgruppen. All diese benötigen theologische Auskunftsfähigkeit auf höchstem Niveau“.

Der Beschluss der Landessynode im Wortlaut

I. Beschluss zum Aufbau eines theologischen Bildungscampus

Die Landessynode beschließt zur Zukunftsfähigkeit der Evangelischen Kirche und zur Stärkung der Personalentwicklung den Aufbau eines theologischen Bildungscampus zu prüfen. Die Kirchliche Hochschule wird grundlegend reformiert.

II. Inhaltliche Ziele

Zielgruppen des Bildungscampus sind beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende, Studierende sowie theologische Interessierte. Die inhaltlichen Schwerpunkte sollen sein:

  • Verschränkung Theologischer Forschung, Lehre und Praxis
  • Theologische Bildung verschiedener kirchlicher Berufsgruppen
  • Interprofessionelle Vernetzung, beginnend mit Studium und Ausbildung

III. Finanzielle Rahmenbedingungen

Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung zu prüfen, unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen die benannten inhaltlichen Ziele erreicht werden können.

Nach Einschätzung des Finanzausschusses wird die Landeskirche 2031 nur noch die Hälfte der derzeit für die Arbeit der Kirchlichen Hochschule Wuppertal bereitgestellten Mittel aufbringen können.

Weitere Einnahmequellen, auch über mögliche Kooperationspartner, sollen erschlossen werden.

IV. Auftrag

Die bereits eingesetzte Steuerungsgruppe legt der Landesynode ein entsprechendes Konzept vor. Interessengruppen werden beteiligt.

 

Info: Derzeit trägt die Evangelische Kirche im Rheinland im Jahr 2,77 Millionen Euro der Kosten, die Evangelische Kirche von Westfalen ist mit 750.000 Euro beteiligt. Der Zuschuss der Evangelischen Kirche in Deutschland zum KiHo-Betrieb von 720.000 Euro wird bis 2030 auf 560.000 Euro abgesenkt.