Münster. Im März 2021 wurde das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ eingerichtet. Mit diesem Gesetz sind alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen verpflichtet, Schutzkonzepte zu erarbeiten – das betrifft auch die evangelischen Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit (OT’s). Die Mitarbeitenden der Einrichtungen werden in vier über das Jahr verteilt terminierten Veranstaltungen bei der Entwicklung der Schutzkonzepte von Referenti:innen der Fachberatungsstelle KiM („Kinder im Mittelpunkt“) des Kinderschutzbundes Münster und der Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ („PsG.nrw“, Regionalstelle im Regierungsbezirk Münster) begleitet. Die erste der vier Veranstaltungen fand am 15. Februar statt. Im Fokus dieses ersten Seminartages standen die Themen „Verhaltensleitlinien“ und „ethische Leitlinien der Arbeit“.
Die Mitarbeitenden der OT’s erarbeiten Bausteine für die Schutzkonzepte, die dann parallel zu den Seminartagen im Laufe des Jahres in den jeweiligen Einrichtungen im dialogischen Austausch mit den beteiligten Kindern und Jugendlichen individuell angepasst werden. Viola Langenberger, Präventionsfachkraft im Evangelischen Kirchenkreis Münster, erläutert, dass die Erstellung von Schutzkonzepten sehr viel mehr ist als die Zusammenstellung vorgefertigter Formulierungen: „Es geht vor allem darum, Menschen über den Prozess der Konzeptentwicklung hinaus für einen achtsamen und wertschätzenden Umgang miteinander zu sensibilisieren.“ In diesem Sinne stand bei der Auftaktveranstaltung die Reflexion des Umgangs mit Grenzen, mit Körperkontakt und Berührungen sowie der Sprache, Wortwahl und Kleidung in Bezug auf die betreuten Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Angeleitet wurden die Mitarbeitenden dabei von Ewa Bäumer, pädagogische Leitung der Fachberatungsstelle KiM, und Ralf Holländer, tätig bei „PsG.nrw“ in der Regionalstelle im Regierungsbezirk Münster. Die Begleitung der Schutzkonzeptentwicklung durch spezialisierte Fachstellen sei üblich und gewollt, sagt Jessica Böker, Geschäftsführerin des Trägerverbunds Offene Kinder- und Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Münster. Der Kinderschutzbund war bereits zur Begleitung der Erstellung von Schutzkonzepten für die Kitas im Evangelischen Kirchenkreis Münster beauftragt worden – gerne knüpfe man an die gute Zusammenarbeit an, so Böker. Die begleitete Erstellung der Schutzkonzepte biete den Vorteil, dass Synergieeffekte genutzt werden können. Denn „was etwa den Verhaltenskodex oder zum Beispiel das evangelische Leitbild angeht, sind wir uns vom Grund her einig.“ Die Seminartage und der damit gegebene Kontakt biete außerdem die wertvolle Möglichkeit, dass sich die Mitarbeitenden der Einrichtungen untereinander über den Prozess der Schutzkonzeptentwicklung austauschen und gegenseitig unterstützen können.
Die begleitete Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten in den evangelischen Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit im Gebiet des Evangelischen Kirchenkreises Münster wird gefördert durch die Stadt Münster und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. kl