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Entscheidungen für das zukünftige kirchliche Leben – Kreissynode beschließt Haushalt für 2023 / Klimaschutzgesetz soll zeitnah umgesetzt werden

Superintendent Holger Erdmann führte durch die synodalen Beratungen. Foto: Ev. Kirchenkreis Münster.

Münster. Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Münster tagte am 23. November unter der Leitung von Superintendent Holger Erdmann. Rund 80 Stimmberechtigte kamen zu den Beratungen in der Mensa am Ring in Münster zusammen. Im Mittelpunkt der Synodenberatungen standen Themen aus den Bereichen Haushalt und Finanzen. So verabschiedete die Kreissynode den Haushalt für das kommende Jahr 2023.

„Wie geht es weiter?“, laute die zentrale Frage, die uns alle in Kirche und Gesellschaft derzeit beschäftige, benannte Landeskirchenrätin Barbara Roth in ihrem Grußwort den roten Faden der diesjährigen Finanzsynode des Evangelischen Kirchenkreises Münster. Kirche befinde sich auf der Suche nach einem Weg in die Zukunft – als Institution, aber etwa auch in Bezug auf den kirchlichen Beitrag zum Klimaschutz. In vielerlei Hinsicht sei die Synode aufgefordert, „verantwortliche Entscheidungen auch und gerade für das zukünftige kirchliche Leben zu treffen“.

In ökumenischer Verbundenheit nahm auch Stadtdechant Jörg Hagemann an der Synode teil. In seiner Ansprache betonte er die Chance wachsender ökumenischer Zusammenarbeit besonders in schwierigen Zeiten. „Es liegen große, existenzielle, sorgenvolle und hoffnungsvolle Fragen vor uns – ich bin davon überzeugt, dass es sinnvoll, hilfreich, essenziell und notwendig ist, diese großen Fragen auch immer ökumenisch zu beleuchten“, so der katholische Geistliche.

Kirche stecke mitten in weitreichenden Veränderungen, das verdeutlichte auch Superintendent Holger Erdmann. Erste zukunftsweisende Schritte ist die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Münster in diesem Jahr gegangen. Nachdem auf der Sommersynode bereits eine Strukturreform beschlossen worden war, folgte nun der dazugehörige Beschluss zur Änderung der Finanzsatzung: Die Pfarrstellenbesoldung wird ab 2023 durch Vorwegabzug auf Kirchenkreisebene geregelt werden. Erleichtert wird so eine verstärkte inhaltliche Zusammenarbeit benachbarter Kirchengemeinden im Gebiet des Evangelischen Kirchenkreises Münster, worauf der auf der Sommersynode beschlossene strukturelle Zusammenschluss von je drei bis fünf benachbarten Kirchengemeinden zu insgesamt fünf sogenannten „Räumen“ zielt.

Des Weiteren wurde das jüngst beschlossene Klimaschutzgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) erläutert. Das Gesetz legt die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis Ende 2035 auf 10 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen verbindlich fest. Superintendent Holger Erdmann plädierte für eine zügige und zeitnahe Umsetzung weitrechender Klimaschutzmaßnahmen im Evangelischen Kirchenkreis Münster. Im Zentrum stehe dabei die Frage, wie mit dem Gebäudebestand umzugehen ist.

Die Gründung eines Leitungsausschusses „Trägerverbund für Offene Kinder- und Jugendarbeit“ stand u.a. unter dem Tagesordnungspunkt „Wahlen“ an. Einstimmig beschlossen und gewählt wurden sieben Ausschussmitglieder nebst Stellvertreter:in, die ab sofort den Trägerverbund für Offene Kinder- und Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Münster leiten werden.

Die Kollekte der Synode wurde gesammelt für die Aktion „#wärmewinter – Hilfsfonds“ der Diakonie Münster. Das Spendenprojekt leistet Menschen Hilfe, die im Winter wegen der Energiekrise und der Inflation an ihre Belastungsgrenze geraten.