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Fit für die Zukunft

Superintendent Holger Erdmann führte durch die Beratungen der Kreissynode. Foto: Ev. Kirchenkreis Münster.

Synode des Evangelischen Kirchenkreises Münster beschließt Strukturreform und Klimaschutzmanagement / Umfangreiche Schutzmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt

Münster. Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Münster tagte am 7. und 8. Juni unter der Leitung von Superintendent Holger Erdmann. Rund 80 Stimmberechtigte kamen zu den zweitägigen Beratungen im Bürgerhaus in Münster-Kinderhaus zusammen. Mit dem Beschluss einer Strukturreform, der Einrichtung von Stellen für Klimaschutzmanagement sowie umfassenden Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt stellt sich der Evangelische Kirchenkreis Münster zukunftsfähig auf.

Herausfordernde Themen standen auf der Tagesordnung der diesjährigen Sommersynode des Evangelischen Kirchenkreises Münster. Oberkirchenrätin Katrin Göckenjan-Wessel, Personaldezernentin der Evangelischen Kirche von Westfalen, benannte in ihrem Grußwort die Veränderungen, mit denen evangelische Kirche in den kommenden Jahren unweigerlich umzugehen haben wird: Schwindende Mitgliederzahlen und ein Rückgang an Pfarrpersonen erforderten schon jetzt ein „Abschiednehmen von personellem und finanziellem Reichtum“. Übergemeindliche und interprofessionelle Teamarbeit wird wachsen. Die Synodalen des Evangelischen Kirchenkreises Münster waren sich einig, den anstehenden Veränderungen offen und gemeinsam entgegenzutreten. Der Beschluss einer Strukturreform besiegelte diese Haltung. Die Reform sieht den Zusammenschluss von je drei bis fünf benachbarten Kirchengemeinden im Gebiet des Evangelischen Kirchenkreises Münster zu insgesamt fünf sogenannten „Räumen“ vor. Mit dem strukturellen Zusammenschluss werden verbindliche Richtlinien für eine verstärkte inhaltliche Zusammenarbeit festgeschrieben, Synergieeffekte gefördert und eine Grundlage für einen solidarischen Ausgleich bestehender Ressourcen der einzelnen Gemeinden gelegt. Superintendent Holger Erdmann, der die Reform als Vorsitzender des Strukturausschusses in den vergangenen zwei Jahren federführend vorbereitet hat, bekräftigte: „Wir wollen eine verbindliche Basis für Zusammenarbeit schaffen.“ Im Zuge der Strukturreform beschloss die Kreissynode außerdem die Pfarrstellenbesoldung ab 2023 durch Vorwegabzug auf Kirchenkreisebene zu regeln und die Förderung und Begleitung ehrenamtlicher Arbeit zu stärken.

Im Bereich Klimaschutz verfolgt der Evangelische Kirchenkreis Münster ambitionierte Ziele. Angestrebt wird eine Klimaneutralität kirchlicher Einrichtungen bis 2035. Um die Kirchengemeinden bei Klimaschutzbemühungen fachlich zu unterstützen, beschloss die Synode die Einrichtung von zwei geförderten Stellen für Klimaschutzmanagement. Die Stellen sollen im Verbund mit den Kirchenkreisen Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg getragen werden.

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt stellte einen weiteren wichtigen Punkt der synodalen Beratungen dar. „Als Superintendent bin ich stolz, dass wir ein umfassendes Schutzprogramm auf den Weg gebracht haben“, betonte Erdmann. Mit Inkrafttreten des „Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ im vergangenen Jahr sind Standards für Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt festgeschrieben, die in den Einrichtungen des Evangelischen Kirchenkreises Münster sukzessive umgesetzt werden: Von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden wurden bereits Selbstverpflichtungserklärungen und erweiterte Führungszeugnisse eingefordert; alle sind verpflichtet, an Präventionsschulungen teilzunehmen. Die Schulung der Mitarbeitenden erfolgt durch ausgebildete Multiplikator:innen des Evangelischen Kirchenkreises Münster sowie in Kooperation mit der Beratungsstelle „Zartbitter“. Zudem hat die Erarbeitung von individuellen Schutzkonzepten in den einzelnen Einrichtungen begonnen. Viola Langenberger, Präventionsfachkraft im Evangelischen Kirchenkreis Münster, unterstrich: „Um Kinder, Jugendliche und Erwachsene besser als zuvor und immer noch vor Übergriffen zu schützen, sind Schutzkonzepte unverzichtbar. Engagement muss systematisch und strukturell verankert sein.“ Die Etablierung eines einheitlichen Beschwerdeverfahrens und durchdachter Notfallpläne, die ein gestuftes Vorgehen im Verdachtsfall beinhalten, sowie abgestimmter Standards für sexualpädagogische Konzepte im gesamten Kirchenkreis soll Verantwortlichen Handlungssicherheit verschaffen, potenzielle Opfer schützen, Täter:innen abschrecken und falschem Verdacht zuvorkommen.

Die Synode beschloss außerdem die Gründung eines synodalen Ausschusses „Kirche mit Kindern“. Angestrebt wird, dieses Arbeitsfeld auf Kirchenkreisebene stärker zu verankern und in die Zukunftsplanungen des Evangelischen Kirchenkreises Münster einzubeziehen.